FAQ (Häufig gestellte Fragen)
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Welcher ist der günstigste Anbieter?
Darauf ist keine generelle Antwort möglich. Dies hängt stark von den eigenen
Telefongewohnheiten ab. Bei Call-by-Call muß halt jedes Telefonat vorab anhand der
vorliegenden Tarife durchgerechnet werden - und teilweise auch vorab die ungefähre
Dauer des Telefonates abgeschätzt werden.
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Gelten die Preise auch fuer Fax- und Datenübertragungen?
Im allgemeinen: Ja. Bei Verbindungen ins Ausland berechnet beispielsweise 3U jedoch
einen Aufschlag in einzelne Länder für ISDN-Datenverbindungen. Ist dieses der
Fall, so ist es beim jeweiligen Anbieter ausdrücklich angegeben.
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Was muß man tun, um die Dienste eines Betreibers nutzen zu können?
Bei Call-by-Call gibt es Unterschiede: teilweise ist die Einwahl ohne vorherige
Formalien durch einfache Wahl der Zugangskennzahl (010xyz) möglich (sogenanntes
"offenes/echtes" Call-by-Call), teilweise muß zunächst ein Vertrag
geschlossen werden (z.B. via E-Mail, normaler Post, Fax oder durch telefonische
Anmeldung beim ersten Einwählen in das entsprechende Netz), woraufhin die
Freischaltung erfolgt (sogenanntes "geschlossenes/unechtes" Call-by-Call).
Genaueres steht auf den Infoseiten zu den einzelnen Anbietern. Die Freischaltung
erfolgt teilweise innerhalb weniger Stunden, teilweise aber auch erst nach mehreren
Tagen, je nach Auftragslage. Bei dieser Form des Call-by-Call kann es auch eine
Klausel zum Mindestumsatz je Monat geben (siehe Hinweise beim jeweiligen Anbieter).
Bei Preselection muß in jedem Fall zunächst ein schriftlicher
Vertrag abgeschlossen werden, da zusätzlich zum Auftrag an den VNB zur Preselection
auch eine Ummeldung bei der Deutschen Telekom erfolgen muß. Dieser Vertrag
kann verschiedene Klauseln wie Mindestbindungsdauer oder Mindestumsatz pro
Monat enthalten. Auch hier sei wieder auf die Hinweise beim entsprechenden Anbieter
verwiesen.
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Benötigt man irgendwelche neuen Endgeräte für die Nutzung der
neuen Anbieter?
Nein. Es können die vorhandenen Endgeräte weitergenutzt werden. Eine Ausnahme
bilden Gebührenzähler, da die entsprechenden Gebühreninformationen nur
innerhalb des jeweiligen Netzes des Telefonanbieters weitergegeben werden
(können).
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Funktionieren die bisher genutzten Komfortleistungen (z.B. Makeln,
Rufnummernübermittlung) auch bei der Nutzung neuer Anbieter?
Hier ist keine generell gültige Antwort möglich. Sehr unterschiedlich ist z.B.
das Verhalten bei der Rufnummernübermittlung (CLIP/CLIR) - funktioniert sie bei
einem Anwahlversuch noch, so kann sie schon beim darauffolgenden (über denselben
Anbieter) wieder fehlerhaft sein. Häufig findet sich ein solches Verhalten bei
Anwahl von deutschen Mobilfunkanschlüssen, da solche Rufe oftmals über das
Ausland (USA/GB) geroutet werden (wodurch die Rufnummer "verloren" geht).
Problematisch ist auch folgender Fall: man selbst (A) hat eine Preselection beim
Anbieter X und läßt ankommende Rufe in ein anderes Ortsnetz weiterleiten
(oder nutzt die T-Net-Box als Anrufbeantworter). Falls nun ein Anrufer B nicht Kunde bei
X ist, wird sein Anruf möglicherweise nicht weitervermittelt, wenn seine Rufnummer
(und nicht die von A) ausgewertet wird. Er landet dann bei der Kundenbetreuung von X
oder hört einen Standardhinweis (z.B. "Dienst oder Dienstmerkmal nicht
möglich").
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Müssen beide Gesprächsteilnehmer Kunde bei ein und demselben
Anbieter sein?
Nein. Abgerechnet wird das Gespräch über den Anbieter, den der Anrufende
ausgewählt hat, zu dessen aktuellen Preisen - gleichgültig, bei wem der
Angerufene als Kunde gemeldet ist.
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Kann man noch andere Netzbetreiber nutzen, auch wenn man sich durch Preselection
gebunden hat?
Ja, über Call-by-Call. Preselection ist nur eine Voreinstellung, die sich jederzeit
durch Wahl einer VNB-Kennzahl vor der eigentlichen Rufnummer
"überschreiben" läßt. Dies kann z.B. bei Telefonaten in die
Nahzone (außerhalb des eigenen Ortsnetzes) sinnvoll sein, da hier bei der
standardmäßigen Weiterleitung über den voreingestellten
VNB im Regelfall eine Abrechnung auf Ferngesprächs-Basis erfolgt - im Gegensatz zum
Citytarif beim TNB. Gleiches gilt für die Einwahl in Onlinedienste (0191xyz)!
Hier wählt man also die VNB-Kennzahl des eigenen TNB's vor der Rufnummer.
Allerdings sollte beachtet werden, ob dadurch beim durch Preselection
ausgewählten VNB eventuell verbindliche Mindestumsätze unterschritten
werden.
In einem Fall (Preselection bei TelePassport) ist in manchen Verträgen auch eine
Klausel enthalten, die ein derartiges Nutzen von Call-by-Call untersagt (diese Klausel
ist aber juristisch wahrscheinlich nicht haltbar und technisch nicht
überprüfbar).
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Wie erfolgt die Umstellung bei Preselection?
Sie wird direkt in der Vermittlungsstelle des Teilnehmernetzbetreibers (TNB) (in der
Regel: der Deutschen Telekom) vorgenommen, Telefonnummer und Grundanschluß beim
gewählten TNB bleiben erhalten. Der Teilnehmer selber merkt im Regelfall nichts
von der Umstellung. Die erfolgte Umschaltug kann durch die Wahl der Rufnummer 031
überprüft werden - dieses ist eine Testnummer unter der der jeweilige
Verbindungsnetzbetreiber angesagt wird.
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Ist die Nutzung von Call-by-Call oder Preselection von einer Telefonzelle aus
möglich?
Nein. Call-by-Call ist nicht nutzbar, da die Deutsche Telekom (wegen des fehlenden
Gebührenimpulses) die Vorwahl 010xyz generell in ihren Telefonzellen gesperrt hat.
Preselection ist an den eigenen Telefonanschluß (für den die Freischaltung
in Auftrag gegeben wurde) gebunden, die Identifikation erfolgt über die zugeordnete
Anschlußkennung/Rufnummer.
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Kann man seine Telefonnummer bei einem Komplettwechsel der Telefongesellschaft
behalten?
Ja. Es fallen jedoch Kosten für diese Portierung an - die jedoch vom neuen Anbieter
getragen werden.
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Kann man auch nach dem Wechsel des TNB noch "wie bisher" Call-by-Call
oder Preselection nutzen?
Hierfür ist es notwendig, daß der TNB und der entsprechende VNB ein
Abkommen zur Interconnection geschlossen haben. Die meisten "neuen" TNB (z.B.
NetCologne, isis) haben bislang nur Verträge mit der Deutschen Telekom
abgeschlossen, so daß neben dieser keine weiteren VNB genutzt werden können!
Besteht eine derartige Interconnection, so muß bei Preselection der VNB über
den Wechsel informiert werden, damit die Voreinstellung entsprechend mit dem neuen
TNB geändert werden kann.
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Kostet mich eine Preselection etwas?
Grundsätzlich: ja. Wenn man seinen Direktanschluß bei der Deutschen Telekom
hat (TNB) und einen Auftrag zur Preselection gibt, so verlangt die Dt. Telekom einmalig
9,99 DM für diese Umschaltung.
In vielen Fällen werden diese Kosten aber vom "neuen" Preselectionanbieter
(also dem auf den die Preselection geschaltet wurde) erstattet. Dieses kann teilweise
automatisch erfolgen, teilweise muß eine Kopie der entsprechenden
Telekom-Abrechnung an die Telco geschickt werden. Zumeist werden diese Kosten aber nicht
bar ausgezahlt, sondern als Gesprächsguthaben der Telefonrechnung
gutgeschrieben.
In einzelnen Fällen ist die Gutschrift auch an weitere Bedingungen gebunden - sie
erfolgt z.B. erst im dritten Monat oder ist nicht in Folgemonate übertragbar.
Nähere Hinweise finden sich beim jeweiligen Preselection-Anbieter.
Letzte Änderung: 19.06.2000 · © (für diese
Zusammenstellung) by Chris Kaschig